Gründungszuschuss in Rodgau und Kreis Offenbach
Finanzielle Unterstützung zum Start in die Selbstständigkeit
Du möchtest dich selbstständig machen, bist aber unsicher, ob du dir den Schritt finanziell leisten kannst?
Damit bist du nicht allein. Gerade am Anfang braucht eine Selbstständigkeit Zeit, um wirklich Geld einzubringen.
Was viele nicht wissen: Für den Start in die Selbstständigkeit gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Je nach deiner aktuellen Situation können zum Beispiel der Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder ein gefördertes AVGS Gründercoaching interessant sein.
Gründungszuschuss: finanziell abgesichert starten
Wenn du Arbeitslosengeld beziehst und dich hauptberuflich selbstständig machen möchtest, kann der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit eine sehr interessante Unterstützung sein.
In den ersten 6 Monaten erhältst du dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung plus deine Einnahmen aus der Selbstständigkeit. Anschließend können weitere 9 Monate mit 300 Euro monatlich gefördert werden.
Der große Vorteil: Die Förderung gibt dir Zeit, deine Selbstständigkeit aufzubauen und erste eigene Umsätze zu erzielen, ohne dass dein Lebensunterhalt von Anfang an vollständig durch dein neues Unternehmen getragen werden muss.
Die Förderung wird individuell durch die Agentur für Arbeit geprüft.
Auch mit Grundsicherung kann eine Gründung gefördert werden
Beziehst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) gibt es ebenfalls Möglichkeiten.
Das Jobcenter kann eine hauptberufliche Selbstständigkeit zum Beispiel mit einem Einstiegsgeld unterstützen. Das ist ähnlich wie der Grunderzuschuss. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Anschaffungen infrage kommen.
Und wenn du aktuell noch angestellt bist?
Vielleicht hast du noch einen Job, denkst aber schon länger darüber nach, dich selbstständig zu machen.
Auch dann lohnt es sich, frühzeitig zu schauen, welche Wege und Fördermöglichkeiten für deine Situation grundsätzlich infrage kommen, bevor du wichtige Entscheidungen triffst.
Gerade vor einer Kündigung sollte geklärt werden, welche Auswirkungen diese auf mögliche Leistungen und einen späteren Gründungszuschuss haben kann. Ich helfe dir dabei, Klarheit in deine Situation zu bringen.
Unterstützung durch ein AVGS Gründercoaching
Für den Antrag auf Gründerzuschuss braucht es eine Vielzahl an Unterlagen, wie einen Businessplan, Finanzplanung, Tragfähigkeitsbescheinigung, … Das können wir gemeinsam in einem geförderten AVGS Gründercoaching erarbeiten.
Mögliche Inhalte:
• wo du mit deiner Geschäftsidee gerade stehst
• welche Förderung grundsätzlich zu deiner Situation passen könnte
• wie dein Businessplan und deine Finanzplanung aussehen
• wie du dich positionierst und erste Kundinnen und Kunden gewinnst
• welche nächsten Schritte für deine Gründung sinnvoll sind
Mit einem bewilligten AVGS werden die Kosten für das Gründercoaching vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen. Es ist also kostenlos für dich.
Aus Rodgau oder ganz Deutschland
Mein Standort ist in Rodgau im Kreis Offenbach. Das Gründercoaching findet online statt und ist deshalb auch aus Offenbach, Frankfurt, Hanau und deutschlandweit möglich.
Du hast noch keinen AVGS, weißt noch nicht, welche Förderung für dich infrage kommt oder überlegst gerade erst, dich selbstständig zu machen?
Dann können wir in einem kostenlosen Infogespräch gemeinsam schauen, wo du gerade stehst und was deine nächsten Schritte sein können. Ich freue mich auf dich!